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Insektenberatung

Wespen und Hornissen

In den Sommermonaten erhalten die Feuerwehren viele Anrufe von verängstigten Bürgern, die sich durch Wespen oder Hornissen bedroht fühlen und die Vernichtung der Nester verlangen. Viele Menschen sind verwundert, wenn die Feuerwehr diesen Dienst verweigert und auf den Naturschutzaspekt verweist. In der Tat gehört speziell die Hornisse, als größte heimische Wespenart, zu den geschützten Arten. Die meisten dieser Insekten stellen kaum eine größere Gefahr dar. Außerdem ist es nicht Aufgabe der Feuerwehr, Tiere zu töten. Hornissen, Wespen, Hummeln und Bienen stechen in der Regel nur dann, wenn sie sich bedroht fühlen. Durch viele Schauergeschichten, die keiner Untersuchung standhalten, ist vor allem die friedliche und nützliche Hornisse "in Verruf geraten".

 

Folgende Punkte sollten beachtet werden:

  1. Hornissen und Wespen leben nur eine Saison, sterben dann ab und hinterlassen das leere Nest. Dieses kann, sobald der Flugbetrieb ganz aufgehört hat, ohne Gefahr entfernt werden.
  2. Die Königin bezieht nie ein altes Nest. Sie baut immer neu.
  3. Bei Nestern im Haus- und Gartenbereich Erschütterungen vermeiden und die Flugbahn freihalten.
  4. Nie mit einem Stock im Nest stochern, oder mit Benzin und Feuer versuchen den Nistplatz abzuflämmen.
  5. Stiche sind nicht weiter gefährlich, auch nicht für Kinder. Lediglich bei einer Allergie muss sofort ein Arzt aufgesucht werden. Schwellungen, die bis zu drei Tage anhalten, können normal sein.
  6. Fenster von Kinderzimmern können mit Fliegendraht geschützt werden.
  7. Falls sich eine Königin in den Rollladenkasten verirrt hat, sollte der Rollladen nicht mehr bedient werden, da jedes Mal die Waben zerstört werden. Auch davon lässt sich die Königin nicht von ihrem Nistplatz vertreiben. Die Öffnungen zum Rauminneren sollten abgeklebt werden, damit die Tiere nicht in den Innenraum gelangen.

 

Sollten Sie uns als Feuerwehr damit beauftragen gilt der Einsatz nach der Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Mossautal als Gebührenpflichtig.

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