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Feuerlöscherüberprüfung

Zur Überprüfung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN EN 3 sowie die vom Hersteller erlassenen Prüf- und Füllvorschriften. Seit Januar 2008 ist es in Deutschland für Betreiber von Feuerlöschern Pflicht, diese gemäß der Betriebssicherheitsverordnung von einer nach TRBS 1203/2 ausgebildeten befähigten Person überprüfen zu lassen. Nach diesen Normen muss ein Feuerlöscher in der Regel vor Ablauf von zwei Jahren auf seine Funktion überprüft werden (Sonderregelungen sind zu beachten).

 

Die Überprüfung dient vor allem:

  1. der ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers

  2. der Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers (es wird mit hohen Drücken gearbeitet)

 

Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält der Feuerlöscher einen Instandhaltungsnachweis mit Prüfplaketten. Eine Feuerlöscher-Pflicht besteht für private Haushalte nicht. Trotzdem sind sie eine sinnvolle Ergänzung zu Rauchmeldern. Auch private Feuerlöscher sollen alle zwei Jahre auf Ihre Funktion geprüft werden. Ausgelöste Feuerlöscher sind umgehend entsprechenden Fachbetrieben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft zu übergeben!

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