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Rauchmelder

Noch immer werden zwei Drittel aller Brandopfer im Schlaf überrascht. Ein Rauchmelder (auch Rauchwarnmelder genannt) warnt frühzeitig bei Rauchentwicklung mit einem lauten, akustischen Alarmsignal und rettet so Menschenleben. Seit dem 06.07.2018 gilt in Hessen die Rauchmelderpflicht. Das bedeutet, dass in allen Schlafräumen und Kinderzimmern, in allen Fluren und Rettungswegen und auf jedem Stockwerk eines Treppenhauses ein Rauchmelder installiert werden muss. Wer dieses Gesetz missachtet, riskiert nicht nur im Schlaf von den Flammen überrascht zu werden, sondern muss im Brandfall auch mit dem Ausfall des Versicherungsschutzes und Geldbußen rechnen.

 

Falls Sie Mieter einer Wohnung sind ist der Eigentümer für die Anbringung der Rauchwarnmelder verantwortlich. Bitte informieren Sie sich unter www.rauchmelder-lebensretter.de über die verschiedenen Arten von Rauchwarnmeldern und wo beziehungsweise wie diese in Ihrer Wohnung anzubringen sind.

 

© Feuerwehr Michelstadt

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